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Coaching

Führungskräftecoach

Arbeitsschwerpunkte

  • Krankenhaus
  • Wirtschaftsunternehmen

 

Fachgebiete

  • Management und Leadership
  • Führungskräfteentwicklung
  • Berufsbezogene Krisenintervention
  • Arbeit und Beruf

Was ist Coaching?

Coaching ist eine spezielle Form von Supervision, die sich primär an Einzelpersonen mit Führungsaufgaben wendet. Die Kompetenz des Coaches basiert auf einer umfassenden und anerkannten ÖVS-Supervisionsausbildung.

Coaching arbeitet mit spezifischer Zielformulierung, Methodik und Vorgangsweise. Charakteristisch ist dabei die themenspezifische Unterstützung durch eine begrenzte Anzahl von Beratungen sowie die Vermittlung von Fähigkeiten in kurzen Trainingsfrequenzen.

Coaching bietet:

  • Beratung in Führungs- und Managementaufgaben
  • Impulse zur Gestaltung der Führungsrolle
  • Entwicklung der persönlichen Performance (z.B. bei Präsentationen)
  • Unterstützung bei Veränderungsprozessen und in Krisensituationen
  • Hilfestellung bei der persönlichen Karriereplanung

Die verantwortungsvolle Führungskraft überprüft Kursrichtung und Umwelten, holt sich notwendige Unterstützung und stellt scheinbar Selbstverständliches auch einmal in Frage.

Quelle: ÖVS, Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching, www.oevs.at

 

Organisation

Terminvereinbarung
Termine können per Telefon oder E-Mail vereinbart werden. Falls ich Ihren Anruf nicht entgegennehmen kann, bitte ich Sie, Ihren Namen und Ihre Telefonnummer zu hinterlassen, ich rufe Sie verlässlich zurück.

Auftragsklärung und Rahmenvertrag
In der Auftragsklärung werden Ziele vereinbart, das Gesamtausmaß der Sitzungen festgelegt, Anzahl der Termine und Einheiten festgelegt. Das Prozedere von Zwischensondierung und Auswertung und Weiterführung wird festgehalten. Honorar- und Rechnungslegung sind Bestandteil der Auftragsklärung. Eventelle weitere Rahmenvereinbarungen werden besprochen. Ein Kontrakt wird unterzeichnet.

Ausfall von Sitzungen
Ein vereinbarter Termin muss mindestens 2 Werktage vorher abgesagt werden, da sonst das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt werden muss.

Verschwiegenheitspflicht
Als Coach bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese umfasst alle Informationen über Personen, Sachverhalte und Institutionen, die im Rahmen des Coachings hervorkommen oder besprochen werden. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch über die Beendigung der auftragsgemäßen Tätigkeit hinaus.