Psychotherapie in Zeiten von Covid-19

Damit Sie auf die Unterstützung gerade in Zeiten wie diesen nicht verzichten müssen oder Ihre Psychotherapie unterbrechen müssen, konnte der ÖBVP eine Sonderregelung während der Zeit der Corona-Krise erwirken:

Psychotherapie über Telefon / Internet
Alle psychotherapeutischen Behandlungen können via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden, die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind.

Diese können mit folgenden Krankenkassen in gleicher Form abgerechnet werden, wie face-to-face Psychotherapien in der Praxis:

  • ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
  • BVAEB (Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
  • SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
  • KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien)
  • KFG (Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Gemeinden)

 Informationen Coronavirus – Was hilft in dieser fordernden Zeit?

Quelle: ÖBVP Österreichischer Verband für Psychotherapie www.psychotherapie.at